Rostock: Ausbildung zur/ zum Elektronikerin/ Elektroniker für Geräte und Systeme (m/w/d) 2026
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Das Marinearsenal (MArs) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Hauptaufgabe des MArs ist die Durchführung aller notwendigen Materialerhaltungsmaßnahmen an
Schiffen, Booten und Landanlagen der Marine oberhalb der Ebene Truppeninstandhaltung. Darüber
hinaus unterstützt das MArs mit seinen Kapazitäten die Marine bei ihren Einsätzen rund um die Welt. Mit diesen Leistungen unterstreicht das MArs sein Leitbild, der kompetente und unverzichtbare Partner der Marine für die Aufgaben der Materialerhaltung zu sein.
StellenbeschreibungElektronikerinnen und Elektroniker (m/w/d) für Geräte und Systeme steuern und überwachen Abläufe in der Herstellung und Instandhaltung von informations- oder kommunikationstechnischen Geräten. Sie nehmen Systeme und Geräte in Betrieb und halten sie instand. Sie erstellen Fertigungsunterlagen, richten Fertigungs- und Prüfmaschinen ein, installieren und konfigurieren Programme oder Betriebssysteme und wirken bei der Qualitätssicherung mit. Zudem beraten sie Kundinnen und Kunden und weisen Benutzerinnen und Benutzer in die Handhabung der Geräte ein.
QualifikationserfordernisseWir erwarten von Ihnen mindestens einen qualifizierten Abschluss der Realschule (oder einen vergleichbaren Abschluss). Besonders wird der Fokus auf die Leistungen der Hauptfächer Deutsch und Mathematik sowie je nach Ausbildungsberuf auch in den naturwissenschaftlichen Fächern (z.B. Physik) bzw. in der ersten Fremdsprache gelegt.
Sie stimmen zu, im zweiten Ausbildungsjahr an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.