Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz - Gerichtsvollzieherdienst - (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni eines jeden Jahres und für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung nehmen wir bis zum 31. Dezember des Vorjahres entgegen.
Nächster möglicher Einstellungstermin: 1. Juni 2025 bzw. 1. Dezember 2025
Bewerbungsfrist (Einstellungsjahrgang 2025): 31. Dezember 2024
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen,Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch dieUnterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb:
- vielseitige Fachkenntnisse,
- hohe Leistungsbereitschaft,
- Zuverlässigkeit,
- gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
- Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
- ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen,
- häufig auch Einfühlungsvermögen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Es sind insgesamt 3 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben,
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal erreichen Sie mit einem Klick auf den Button "Jetzt bewerben".
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@justiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26140 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
- Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
- ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst)
Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen:
- Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB)
Die vorgenannten Unterlagen finden Sie unter www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch. Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (s. o.) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Herr Meinecke (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Köhler (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).