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Praktikumsplätze im Pflegedienst (Prakt_2022_04) (m/w/d)
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Abgrenzung Projekt / Vorhaben
Version
1-0-0
Datum
22.06.2021
Seite 1 von 2
Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor Vollendung des 18.
Lebensjahres
Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor
Vol endung des 18. Lebensjahres
Sehr geehrte*r Erziehungsberechtigte*r,
Name:
Hat sich entschlossen, ein Praktikum von
bis
Im Bereich der Pflege am Klinikum Passau zu absolvieren.
Im Praktikum wird oben genannte Person mit Menschen arbeiten, die unter Umständen an ansteckenden
Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Praktikanten müssen seit der
Einführung des §23 a Infektionsschutzgesetzes wie andere Beschäftigte unseres Krankenhauses auch
geschützt sein gegen gefährliche Infektionen, wie zum Beispiel Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln,
Windpocken und in bestimmten Bereichen gegen Hepatitis A und Keuchhusten, die beim Umgang mit Patienten
erworben werden können. Die KRINKO (Komission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)
empfiehlt daher, den Impf- bzw. Serostatus aller Mitarbeiter mit unmittelbarem oder mittelbarem
Patientenkontakt (u.a. Praktikanten) vor dem Beginn der Tätigkeit zu überprüfen und anzupassen. 1
Der Gesetzgeber schreibt jeder Einrichtung im Gesundheitsdienst vor, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter
beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Dies trägt auch dazu
bei, nosokomiale Infektionen zu reduzieren.
Dies bedeutet für Sie:
1. Bitte legen Sie vor Beginn der Tätigkeit bei der Praxiskoordination ein ärztliches Attest vor, in dem
ein ausreichender Schutz gegen die gefährliche Hepatitis B, sowie je nach Einsatzbereich gegen
Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphterie, Pertussis und Poliomyelitis bescheinigt
wird (s. Formblatt). Für jede dieser Krankheiten gibt es gut verträgliche Impfungen. Diesem Schreiben
liegt eine Vorlage für ein ärztliches Attest bei, mit der Sie am besten zum Hausarzt gehen.
Bitte bedenken Sie, dass dies mindestens 6 Wochen vor Beginn der Tätigkeit geschehen sollte, um
mögliche fehlende Impfungen nachholen zu können.
2. Weiterhin ist eine ärztliche Untersuchung gem. §32 JArbSchG erforderlich. Diese erfolgt im Regelfall
im arbeitsmedizinischen Zentrum am Klinikum Passau vor oder zu Beginn der Tätigkeit.
3. Zu Beginn der Tätigkeit erfolgt eine Unterweisung in die spezifischen Gefährdungen bei der Tätigkeit
im Gesundheitsdienst. Dies ist durch die Biostoffverordnung gesetzlich geregelt. Die Unterweisung
betrifft vor allem die Infektionsgefahr und erfolgt im Rahmen des Informationsgespräches durch die
Praxiskoordination.
Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft werden oder auch auf eine
Impfung eine Immunantwort ausbleiben kann, kann ein hundertprozentiger Schutz nicht garantiert werden.
Deshalb muss der/die minderjährige Praktikant*in unbedingt die Anordnungen des Pflegepersonals beachten.
1 Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (2021), Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen
in Deutschland: Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in §23a Infektionsschutzgesetz. Bundesgesundheitsbl 64:636-642
Art
Information
erstel t Praxiskoordination
genehmigt PD
Gültigkeitsbereich KLIPA
Version
1-0-0
Datum
22.06.2021
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Merkblatt für Erziehungsberechtigte von Praktikant*innen vor Vollendung des 18.
Lebensjahres
Weiterhin werden Praktikanten durch die Arbeit im Klinikum Passau Umgang mit personenbezogenen Daten,
insbesondere auch Patientendaten haben. Deshalb erfolgt eine Unterweisung und Verpflichtung in die
datenschutzrechtlichen Anforderungen nach den geltenden Datenschutzgesetzen (DS-GVO, BayDSG) und die
Pflicht zur Wahrung des Patientengeheimnisses (Ärztliche Schweigepflicht) nach §203 Strafgesetzbuch.
Dies bedeutet konkret, dass es Praktikanten untersagt ist, medizinische sowie nicht medizinische Informationen
an Unbefugte (Personen, die nicht an der Patientenversorgung beteiligt sind) weiterzugeben. Diese
Verpflichtung besteht auch nach dem Praktikum weiter.
Ich/Wir habe/n das Merkblatt und die Information über Infektionsgefährdungen im Krankenhaus erhalten und
gelesen.
Ich/Wir stimme/n dem Praktikum der oben genannten Person im Klinikum Passau zu. Derzeit bestehen keine
weiteren Fragen.
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte*r
Art
Information
erstel t Praxiskoordination
genehmigt PD
Gültigkeitsbereich KLIPA