Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt
Du hast bald deinen Studienabschluss in der Tasche und willst danach in eine Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter starten? Super! Wir verraten dir in unserem Video , was du als wissenschaftlicher Mitarbeiter verdienst!
Inhaltsübersicht
Was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?
Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten an Hochschulen oder Universitäten in der Forschung und der Lehre. Du gibst also Vorlesungen und Seminare oder hilfst bei der Forschung deines Professors. Aber was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eigentlich damit?
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bekommst du durchschnittlich 5.053 Euro brutto im Monat. Im Jahr sind das etwa 60.636 Euro. Das Mindestgehalt von wissenschaftlichen Mitarbeitern liegt bei 4.169 Euro und das Höchstgehalt bei 7.144 Euro im Monat.
Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten im öffentlichen Dienst. Das wissenschaftliche Mitarbeiter Gehalt wird also wie bei Beamten nach Tarif bezahlt. Aber wie funktioniert das genau?
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt nach Tarifen
Tarife im öffentlichen Dienst werden durch zwei Faktoren bestimmt: die Entgeltgruppe und die Erfahrungsstufe.
In welcher Entgeltgruppe du bist, bestimmt deine Ausbildung. Wissenschaftliche Mitarbeiter sind meistens in der Entgeltgruppe E13, für die mindestens ein Masterabschluss nötig ist. Es sind aber auch E14 und E15 möglich, wenn du zusätzlich schwierige Forschungsaufgaben übernimmst.
Übrigens: Diese Entgeltgruppen sind die höchsten, die du im öffentlichen Dienst erreichen kannst. Du verdienst also mehr als in den meisten anderen Berufen im öffentlichen Dienst.
Bei der Erfahrungsstufe handelt es sich um deine Berufserfahrung in Jahren.
Gehalt an Universitäten und Hochschulen
Das Gehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter kannst du ganz leicht in der Entgelttabelle TV-L ablesen:
E13 | E14 | E15 | |
Erfahrungsstufe 1 (< 1 Jahr) | 4.188,38 Euro | 4.542,64 Euro | 5.017,31 Euro |
Erfahrungsstufe 2 (1 Jahr) | 4.508,07 Euro | 4.885,93 Euro | 5.394,35 Euro |
Erfahrungsstufe 3 (3 Jahre) | 4.748,54 Euro | 5.167,63 Euro | 5.593,59 Euro |
Erfahrungsstufe 4 (6 Jahre) | 5.215,72 Euro | 5.593,59 Euro | 6.301,27 Euro |
Erfahrungsstufe 5 (10 Jahre) | 5.861,53 Euro | 6.246,27 Euro | 6.837,15 Euro |
Erfahrungsstufe 6 (15 Jahre) | 6.037,38 Euro | 6.433,67 Euro | 7.042,26 Euro |
Gut zu wissen: Da Hessen nicht in der Tarifgemeinschaft der Länder ist, unterscheidet sich das Gehalt dort etwas. Du verdienst als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hessen in den jeweiligen Stufen etwa 20 bis 30 Euro weniger.
Gehalt an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Zusätzlich zu Universitäten und Hochschulen kannst du als wissenschaftlicher Mitarbeiter auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen arbeiten.
Hier unterscheidet es sich von Einrichtung zu Einrichtung, ob du nach demselben Tarif wie an Universitäten (also nach TV-L) oder nach TVöD bezahlt wirst. Im Gegensatz zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt der TVöD die Tarife an Einrichtungen von Bund und Kommunen.
Die Entgelttabelle nach TVöD findest du hier:
E13 | E14 | E15 | |
Erfahrungsstufe 1 (< 1 Jahr) | 4.187,45 Euro | 4.542,98 Euro | 5.017,06 Euro |
Erfahrungsstufe 2 (1 Jahr) | 4.526,02 Euro | 4.851,90 Euro | 5.358,22 Euro |
Erfahrungsstufe 3 (3 Jahre) | 4.911,44 Euro | 5.255,33 Euro | 5.738,77 Euro |
Erfahrungsstufe 4 (6 Jahre) | 5.329,90 Euro | 5.703,01 Euro | 6.258,28 Euro |
Erfahrungsstufe 5 (10 Jahre) | 5.822,30 Euro | 6.202,05 Euro | 6.792,69 Euro |
Erfahrungsstufe 6 (15 Jahre) | 6.089,52 Euro | 6.560,31 Euro | 7.144,27 Euro |
Außerdem bekommst du als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine Jahressonderzahlung. Die Höhe liegt nach TV-L zwischen 30 und 50 Prozent und nach TVöD bei 60 Prozent des Monatsgehalts eines wissenschaftlichen Mitarbeiters.
Wechsel von Entgeltgruppen oder Arbeitgeber
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter kannst du natürlich auch von E13 oder E14 in eine höhere Entgeltgruppe (bis maximal E15) wechseln. Das passiert, wenn du zum Beispiel ein Projekt mit mehr Forschungsverantwortung übernimmst.
Streng genommen müsstest du dort aber wieder mit Erfahrungsstufe 1 anfangen und würdest so womöglich weniger verdienen als zuvor. Damit das nicht passiert, wirst du automatisch in eine Erfahrungsstufe mit mindestens dem gleichen Gehalt eingeordnet.
Ähnlich funktioniert es bei einem Arbeitgeberwechsel. Du behältst deine aktuelle Erfahrungsstufe bei oder kannst sogar in eine höhere wechseln. Das musst du aber beides beim Arbeitgeber beantragen.
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