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5 Säulen der Sozialversicherung

Du fragst dich, was die 5 Säulen der Sozialversicherung sind und überlegst dir: Welche Sozialversicherungen gibt es? Die Antworten darauf erfährst du in unserem Video und Beitrag.

Inhaltsübersicht

Die 5 Säulen der Sozialversicherung – einfach erklärt

Die 5 Säulen der Sozialversicherung (auch 5 Säulen des Sozialstaates genannt) bilden die Basis für die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland.

Die Zweige der Sozialversicherung in Deutschland umfassen:

  1. Krankenversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Rentenversicherung
  4. Pflegeversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung
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Die 5 Säulen der Sozialversicherung – Übersicht Sozialversicherungen

5 Säulen der Sozialversicherung – Übersicht

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die fünf Säulen des Sozialstaates funktionieren dabei über ein Beitragsverfahren. Um dich vor existenzbedrohenden Risiken (z.B. Pflegefall, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) zu schützen, musst du Beiträge an die Träger der fünf Säulen der sozialen Sicherung leisten. Das sind öffentlich-rechtliche Organisationen, die beim Eintreten des Versicherungsfalles die Kosten dafür tragen.

Bei den meisten Versicherungen (Ausnahme: Unfallversicherung) bezahlst du nur 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. Für die Finanzierung der anderen 50 Prozent ist der Arbeitgeber verantwortlich. Bei Rentnern ersetzt die Rentenversicherung den Arbeitgeber.

Für einen besseren Überblick siehst du hier eine Tabelle zur Übersicht über die 5 Säulen der Sozialversicherung:

Merkmal Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung
Träger der Sozialversicherung Krankenkassen Berufsgenossenschaft Gesetzliche Rentenversicherung Pflegekassen Bundesagentur für Arbeit
Beitragszahler

50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer
(> 4837,50€ pro Monat möglich, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln)

100% Arbeitgeber 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer
Beitragshöhe 14,6% (Bruttogehalt) abhängig von Lohn und Unfallrisiko 18,6% (Bruttogehalt)

3,05% (Bruttogehalt)

2,4% (Bruttogehalt)

Verpflichtend für Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten (spätestens ab dem 30. Lebensjahr) Arbeitnehmer, Rentner, Schüler, Auszubildende, Studenten Arbeitnehmer, Auszubildende alle Krankenversicherten Arbeitnehmer, Auszubildende
Leistungen des Trägers
  • Behandlungskosten
  • Lohnersatz bei krankheitsbedingtem Ausfall
  • Vorsorge-untersuchungen
  • Reha-Maßnahmen
  • Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Vorsorgemaßnahmen am Arbeitsplatz
  • Altersrenten
  • Schwerbehinderten-rente
  • Waisen-/ Witwenrenten
  • Pflegeleistungen
  • Technische Hilfsmittel
  • Leistungshöhe abhängig von der Schwere des Pflegefalls
  • Arbeitslosengeld
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
  • Berufsberatung, Umschulung
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Soziale Marktwirtschaft

Eine gesetzliche Sozialversicherung zählt zu den typischen Merkmalen des Sozialstaates. Sie wird durch die soziale Marktwirtschaft  ermöglicht. Welche Merkmale diese Wirtschaftsform besitzt und seit wann sie existiert, erfährst du in unserem separaten Video.

Zum Video: Soziale Marktwirtschaft
Zum Video: Soziale Marktwirtschaft

5 Säulen der Sozialversicherung — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Wer ist der Träger der Krankenversicherung?
    Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen (zuständige Versicherungskassen). An diese Krankenkassen zahlt man die Beiträge und sie übernehmen im Versicherungsfall Leistungen wie Behandlungskosten und Lohnersatz bei krankheitsbedingtem Ausfall.
  • Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
    Nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören private Versicherungen wie private Haftpflicht-, Hausrat- oder Lebensversicherungen. Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen dagegen genau fünf Zweige: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
  • Wer zahlt die Beiträge zur Unfallversicherung?
    Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber vollständig. Arbeitnehmer zahlen dafür keine eigenen Beiträge. Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft, die zum Beispiel Reha-Maßnahmen und Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall übernimmt.
  • Wer zahlt die Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit?
    Bei Arbeitslosigkeit zahlt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wenn man Arbeitslosengeld erhält. Eigene Anteile werden dann nicht wie im Job vom Bruttolohn abgezogen, weil kein Arbeitsentgelt ausgezahlt wird.

Sozialstaat verstehen

Die 5 Säulen der Sozialversicherung sind ein zentraler Teil des Sozialstaats in Deutschland. Wer sich mit dem Sozialstaat beschäftigt, schaut auf staatliche Regeln, soziale Absicherung und die Aufgaben von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Versicherungen. So wird klar, wie Menschen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflege oder im Alter abgesichert sind. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.

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