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Stellenbeschreibung

Ausbildung
Beginn: 01.09.2025
Justizfachwirt/-in

Wir suchen nach Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt). Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den Einstellungszeitpunkt 1. September 2025 nehmen wir gern bis zum 31. Januar 2025 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück statt.


Aufgabenbereiche

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.


Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

  • Sie über einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer vorangegangenen Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verfügen 
  • Sie die Herausforderung, Probleme zu lösen gerne annehmen und gut kommunizieren können
  • Sie engagiert, belastbar sowie flexibel sind und eine professionelle Distanz wahren können
  • Sie gutes Einfühlungsvermögen nebst freundlichem und offenem Auftreten auszeichnet


Wir bieten Ihnen unter anderem

  • eine praxisorientierte, in der Regel wohnortnahe Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
  • ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung, 
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern, 
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
  • gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.


Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren Justizdienstesgehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.259,04 EUR (Stand: 14.08.2024).

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1.September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:

Praxis I - 4 Monate 
Lehrgang I - 4 Monate 
Praxis II - 10 Monate 
Lehrgang II - 4 Monate 
Praxis III - 8 Monate

Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie unter
https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/gerichte_des_bezirks/gerichte-des-bezirks-156472.html


Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

  • einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur / zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und / oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
  • das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.


Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie alle bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)


Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.


Bewerbungsform

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal erreichen Sie mit einem Klick auf den Button "Jetzt bewerben".

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26140 Oldenburg

In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:

  • Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
  • Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung


Die vorgenannten Unterlagen finden Sie unter www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.


Mehrfachbewerbungen

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.

Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (s. o.) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und / oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.


Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert.

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z. B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Frau Ollermann (Telefon 0441 220-1102)

Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)

Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www. oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).

 

  Ausbildungsart
Ausbildung
  Beginn
01.09.2025

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