Kündigungsfrist Minijob
Wie lang ist die Kündigungsfrist im Minijob? Die jeweiligen Fristen und wie du bei deiner Kündigung rechtlich auf der sicheren Seite bleibst, erfährst du hier!
Inhaltsübersicht
Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?
Bei einem Minijob gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen — entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Je nachdem, wie lange du schon im Unternehmen arbeitest, kann sich die Frist für den Arbeitgeber verlängern. Relevant für dich ist dabei, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss.
Wichtig: Ausnahmen zur Kündigungsfrist gelten zum Beispiel in der Probezeit: Dann kann oft mit nur zwei Wochen Frist gekündigt werden. In ganz besonderen Fällen, etwa bei Diebstahl oder grobem Fehlverhalten, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Kündigungsfristen im Überblick
Hier siehst du, innerhalb welcher Fristen der Arbeitgeber nach § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen muss, wenn der Arbeitnehmer schon länger dabei ist:
Dauer deines Jobs | Kündigungsfrist für den Arbeitgeber |
Bis 2 Jahre und mehr als 2 Jahre | 1 Monat bis zum Monatsende |
Mehr als 5 Jahre | 2 Monate bis zum Monatsende |
Mehr als 8 Jahre | 3 Monate bis zum Monatsende |
Mehr als 10 Jahre | 4 Monate bis zum Monatsende |
Mehr als 12 Jahre | 5 Monate bis zum Monatsende |
Mehr als 15 Jahre | 6 Monate bis zum Monatsende |
Mehr als 20 Jahre | 7 Monate bis zum Monatsende |
Wichtig: Diese Verlängerungen betreffen nur den Arbeitgeber — für dich bleibt es bei den vier Wochen.
Die verlängerten Fristen gelten allerdings nur im Gewerbe. Wenn du in einem Privathaushalt arbeitest, also z. B. als Babysitter oder Haushaltshilfe, bleiben die Fristen auch für den Arbeitgeber gleich — unabhängig von der Dauer des Jobs. Und wenn ein Tarifvertrag gilt, kann dort etwas anderes stehen. Schau also immer in deinen Arbeitsvertrag oder frag beim Arbeitgeber nach.
Fristlose Kündigungsmöglichkeiten
Eine fristlose Kündigung ohne das Einhalten der Kündigungsfristen ist nur in Ausnahmefällen möglich — sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Das geht nur mit einem wichtigen Grund, wegen dem keiner von beiden bis zum Fristende weiterarbeiten kann.
Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind zum Beispiel:
- schwere Beleidigungen am Arbeitsplatz
- wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- Diebstahl oder Betrug
- körperliche Angriffe
- gezielte Arbeitsverweigerung
Auch als Arbeitnehmer kannst du fristlos kündigen, zum Beispiel wenn du vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzt wirst oder dein Lohn über längere Zeit nicht gezahlt wird.
Wichtig: Bevor du fristlos kündigst — oder eine fristlose Kündigung bekommst — muss in den meisten Fällen eine Abmahnung erfolgt sein. Außerdem muss die Kündigung sehr schnell nach dem Vorfall ausgesprochen werden, meistens innerhalb von zwei Wochen.
So kündigst du einen Minijob
Bei der Kündigung eines Minijobs sind, wie bei anderen Kündigungen auch, bestimmte Formalitäten nötig. Die solltest du beachten, damit alles glatt läuft.
Kündigungsform und Formalitäten
Eine Kündigung im Minijob muss immer schriftlich erfolgen — sonst ist sie ungültig. Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Auch eine Nachricht per WhatsApp oder E-Mail zählt nicht. Nur ein unterschriebenes Papier zählt rechtlich.
Dein Kündigungsschreiben braucht bestimmte Angaben, damit es gültig ist:
- deinen Namen und deine Adresse
- Name und Adresse deines Arbeitgebers
- das aktuelle Datum
- einen klaren Betreff, zum Beispiel: „Kündigung meines Minijobs“
- das Datum, zu dem du kündigst (Form: „zum Tag.Monat.Jahr“)
- deine Unterschrift
Einen Grund für deine Kündigung musst du nicht angeben — außer bei einer fristlosen Kündigung. Falls du dir beim Kündigungsdatum nicht sicher bist, kannst du auch schreiben: „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dann soll dir der Arbeitgeber das genaue Enddatum schriftlich bestätigen.
Wichtig: Dein Arbeitgeber muss das Kündigungsschreiben wirklich bekommen — sonst gilt die Kündigung nicht. Gib es am besten persönlich ab und lass dir den Empfang bestätigen. Oder schick es per Einwurf-Einschreiben. So kannst du später nachweisen, dass du die Kündigung rechtzeitig verschickt hast.
Arbeitszeugnis
Auch Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis — das kann ein einfaches Zeugnis über die Art des Jobs und die Zeit, die du ihn ausgeübt hast, sein. Es gibt aber auch qualifizierte Arbeitszeugnisse, die zusätzlich noch die Leistung des Minijobbers beurteilen und seine Arbeitsbereitschaft, sein Sozialverhalten und seine Fähigkeiten beschreiben.
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument bei Bewerbungen für neue Jobs, deshalb solltest du nach jeder beruflichen Tätigkeit eines anfordern.
Kündigungsschutz für Minijobber
Auch im Minijob bist du nicht schutzlos — es gibt gesetzliche Regelungen, die dich vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen. Dabei unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz.
Allgemeiner Schutz im Minijob
Wenn du länger als sechs Monate im selben Betrieb arbeitest und dort mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind, bist du durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Dein Arbeitgeber braucht dann einen triftigen Grund, um dir zu kündigen.
Zulässige Gründe sind zum Beispiel:
- betriebsbedingt: Der Betrieb hat wirtschaftliche Probleme oder Stellen werden abgebaut
- verhaltensbedingt: Du bist z. B. häufig unentschuldigt zu spät gekommen, obwohl du vorher abgemahnt wurdest
- personenbedingt: Du bist beispielsweise dauerhaft krank und kannst deine Aufgaben nicht mehr erfüllen
Arbeitest du in einem kleineren Betrieb mit zehn oder weniger Beschäftigten oder bist noch keine sechs Monate dabei, gilt dieser besondere Schutz nicht. Trotzdem darf dir nicht einfach grundlos gekündigt werden — die Grundregeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten immer.
Besonderer Schutz im Minijob
Bestimmte Personengruppen sind im Minijob besonders vor einer Kündigung geschützt — unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten oder wie groß der Arbeitgeber ist.
Dazu gehören zum Beispiel:
- werdende Mütter — ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt
- Eltern in Elternzeit — für die gesamte Dauer der genehmigten Elternzeit
- Menschen mit Schwerbehinderung — hier ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts notwendig
- Auszubildende — nach der Probezeit kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden
- Betriebsratsmitglieder — sie haben einen besonderen Schutz wegen ihrer Funktion
In diesen Fällen darf der Arbeitgeber nur mit Zustimmung der jeweils zuständigen Behörde kündigen — und nur dann, wenn ein besonders schwerwiegender Grund vorliegt. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
Kündigungsfrist Minijob — häufigste Fragen
-
Was ist die Kündigungsfrist für einen Minijob? Die Kündigungsfrist bei einem Minijob beträgt mindestens 4 Wochen. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses können es bis zu 3 Monate sein. In der Probezeit liegt die Kündigungsfrist allerdings bei zwei Wochen. -
Gibt es eine Probezeit bei einem Minijob? Ja, bei einem Minijob kann es eine Probezeit geben. Diese ist gesetzlich geregelt und kann bis zu sechs Monate dauern. Währenddessen liegt die Kündigungsfrist bei 14 Tagen, anstatt wie sonst bei 4 Wochen. -
Wie kündigt man einen Minijob? Um einen Minijob zu kündigen, muss eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende erfolgen. Anfang der Frist ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Die Frist beträgt in der Probezeit 14 Tage, später dann 4 Wochen. -
Wann ist die Kündigung eines Minijobs rechtswirksam? Die Kündigung eines Minijobs ist rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und der Empfang bestätigt wurde. Bei fristloser Kündigung sind triftige Gründe nötig.
Bewerbung Minijob
Wenn du nach dem Minijob direkt in die nächste Stelle starten willst, brauchst du eine überzeugende Bewerbung. Wie du eine Bewerbung für einen Minijob schreibst und worauf es dabei ankommt, zeigen wir dir hier!
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