Video

Kennzeichen herausfinden

In diesem Beitrag und im Video erfährst du, wie du herausfindest, wem ein Kennzeichen gehört, und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Inhaltsübersicht

Darfst du das Kennzeichen einfach so herausfinden?

Du willst herausfinden, wem ein bestimmtes Kennzeichen gehört? Das ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Auskunft über den Fahrzeughalter heißt Halterauskunft. Sie ist gesetzlich geregelt und darf nur bei einem triftigen, straßenverkehrsbezogenen Grund erteilt werden. Reine Neugier oder eine private Kontaktaufnahme sind also nicht zulässig.

Es gibt zwei Wege, um an eine Halterauskunft heranzukommen:

  • Zulassungsstelle oder Kraftfahrt-Bundesamt
  • Polizei

Bei einer erfolgreichen Auskunft erhältst du den Namen und die Anschrift des Halters sowie grundlegende Fahrzeugdaten.

Aus welcher Region kommt das Kennzeichen?

Du möchtest nur wissen aus welcher Region ein bestimmtes Kennzeichen kommt? 

Beim ADAC kannst du ganz einfach nachschauen, welcher Stadt oder welchem Landkreis das Kürzel zugeordnet ist!

Voraussetzungen für die Halterauskunft

Die gesetzliche Grundlage für die Halterauskunft ist § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dieser Paragraph legt fest, unter welchen Bedingungen Behörden Halterdaten herausgeben dürfen.

Die Auskunft ist nur für diese Zwecke zulässig:

  • Geltendmachung (Einforderung von Ansprüchen, z. B. aus Schadensersatzpflicht)
  • Sicherung (Ein Auto wird als Sicherheit für Kredit/Hypothek hinterlegt)
  • Vollstreckung (Wird der Kredit nicht bezahlt, muss das Auto vollstreckt werden)
  • Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen aus dem Straßenverkehr (z. B. Unfall mit Fahrerflucht)
Studyflix vernetzt: Hier ein Video aus einem anderen Bereich

Kennzeichen-Auskunft: So läuft es ab

Je nach Situation ist eine andere Stelle für die Halterauskunft zuständig.

Der Standardweg führt zur Zulassungsstelle oder zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Zulassungsstelle ist die Behörde, bei der ein Fahrzeug offiziell registriert ist. Das KBA ist eine übergeordnete Bundesbehörde, die zentrale Fahrzeugdaten speichert. Beide Stellen können Halterauskünfte erteilen. Für welche du dich entscheidest, spielt in der Praxis meist keine große Rolle.

Die Polizei greift bei akuten Gefahrenlagen oder eigenen Ermittlungen auf Halterdaten zu. Sie gibt diese Daten jedoch nicht direkt an Privatpersonen weiter. Als Privatperson bist du daher auf den offiziellen Antragsweg angewiesen.

Wie stellst du einen Antrag auf Halterauskunft?

Deinen Antrag stellst du schriftlich. Diese Angaben gehören in jeden Antrag:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls
  • Kurze Schilderung des Sachverhalts

Außerdem brauchst du Belege, die deinen Antrag stützen. Zum Beispiel:

  • Foto des Vorfalls (z. B. vom beschädigten Fahrzeug oder der Unfallstelle)
  • Zeugenangabe mit Name und Kontaktdaten

Die Gebühr für eine einfache Halterauskunft beträgt etwa 5,10 €. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde. In manchen Fällen dauert es wenige Tage, in anderen etwas länger.

Gut zu wissen: Formulare und Einreichungswege unterscheiden sich regional. Einige Zulassungsstellen bieten einen Online-Antrag an, andere verlangen eine schriftliche Einreichung per Post oder persönlich vor Ort.

Welche Informationen bekommst du?

Eine erfolgreiche Halterauskunft liefert dir diese Informationen:

  • Person → Vollständiger Name des Halters (inkl. etwaiger Namenszusätze) und Anschrift
  • Fahrzeug → Typ, Fahrzeugart, Hersteller und Kennzeichen

Wichtig: Die Auskunft ist zweckgebunden. Du bekommst also nur die Daten, die für deinen konkreten Anlass nötig sind. Versicherungsdaten erhältst du über diesen Weg nicht. Soweit rechtlich zulässig, kannst du sie jedoch separat bei der zuständigen Zulassungsstelle anfragen.

Unterschied zwischen Halter und Fahrer

Ein häufiges Missverständnis ist der Unterschied zwischen Halter und Fahrer. Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Der Fahrer ist die Person, die das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt hat.

Beide müssen nicht identisch sein. Hat zum Beispiel ein Familienmitglied das Auto geliehen, ist der Halter eine andere Person als der Fahrer. Die Halterauskunft gibt dir also nicht automatisch die Identität des Fahrers zum Tatzeitpunkt.

Wer darf alles nach dem Halter eines Kennzeichens fragen?

Nicht nur Privatpersonen dürfen eine Halterauskunft beantragen. § 39 StVG regelt auch, welche anderen Stellen unter engen Voraussetzungen Zugang zu Halterdaten erhalten.

Typische Berechtigte sind:

  • Geschädigte und Schädiger sowie deren Anwälte — zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus dem Straßenverkehr
  • Versicherungen — zur Regulierung von Schäden, etwa nach einem Unfall
  • Infrastrukturbetreiber wie Parkhaus- oder Tankstellenbetreiber — bei Schadens- oder Betrugsfällen auf ihrem Gelände

Besitz und Eigentum

Du hast nun erfahren, wie du eine Halterauskunft erhältst — doch wem gehört das Fahrzeug eigentlich rechtlich? In unserem Beitrag zum Thema „Besitz und Eigentum“ erklären wir dir die wichtigen Unterschiede und was das für deine Ansprüche bedeutet.

Zum Video: Besitz und Eigentum
Zum Video: Besitz und Eigentum
Lernen lohnt sich! Entdecke hier deine Chancen.