Werkstudent Steuern
Ja, du musst als Werkstudent Steuern zahlen. Aber keine Panik, das ist gar nicht so kompliziert, wie du vielleicht denkst! Hier im Beitrag und in unserem Video erfährst du, welche Regelungen du kennen solltest.
Inhaltsübersicht
Werkstudent Steuern — einfach erklärt
Wenn du an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben bist und nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest, kannst du als Werkstudent angestellt werden.
Dadurch sparst du dir viele Sozialversicherungsabgaben. Denn du zahlst keine Abgaben in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Du bleibst als Werkstudent steuerfrei, wenn du weniger als den Grundfreibetrag von 10.908 € im Jahr verdienst (Steuerjahr 2023).
Erst, wenn du mehr verdienst, werden die Steuern ganz einfach von deinem Arbeitgeber abgeführt — du musst dich also um nichts kümmern!
Je nach Höhe deines Einkommens kannst du deine gesamte Lohnsteuer oder Teile davon zurückerhalten. Und auch zu deinen Versicherungsabgaben gibt es einige nützliche Tipps!
Ab wann zahlen Werkstudenten Steuern?
Als Werkstudent zahlst du zwar weniger Sozialversicherungsabgaben, giltst allerdings trotzdem als ganz normaler Arbeitnehmer.
Ausnahme Minijob: Wer weniger als 520 € im Monat verdient, gilt als geringfügig beschäftigt. Minijobber sind von der Lohnsteuer befreit.
Wenn du als Werkstudent allerdings mehr als geringfügig arbeitest, musst du Einkommensteuer zahlen (umgangssprachlich oft einfach Steuern genannt).
Bei der Einkommensteuer gibt es sogenannte Grundfreibeträge. Bleibt dein jährliches Einkommen unter diesen Beträgen, kannst du die Einkommensteuer am Ende des Jahres über eine Steuererklärung zurückfordern.
Der Grundfreibetrag ist abhängig von der Steuerklasse. Bist du als Werkstudent unverheiratet, fällst du in die Steuerklasse I. Hier liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 € im Jahr.
Zusätzliche Pauschalen
Zusätzlich darfst du von deinem Lohn als Werkstudent auch Pauschalen abziehen. Das heißt, es kommen weitere Beträge hinzu, die du steuerfrei verdienen darfst:
- Den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €,
- den Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 €
- und eine Vorsorge-Pauschale (anteilig zu Versicherungsbeiträgen).
Tatsächlich kannst du damit bis zu 12.174 € im Jahr verdienen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Das entspricht einem Einkommen von bis zu 1.014 € im Monat.
Welche Steuern zahlen Werkstudenten?
Jeder Arbeitnehmer, der mehr als geringfügig in einem Unternehmen angestellt ist, zahlt erstmal Lohnsteuer. Gegebenenfalls kommt außerdem noch die Kirchensteuer hinzu. Ob du die gezahlten Steuern über eine Steuererklärung zurückerhältst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab.
Werkstudent Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird automatisch durch den Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Sie beträgt zwischen 14 und 45 % deines Bruttolohns. Aber keine Sorge: Bei Werkstudenten ist die Lohnsteuer im Normalfall sehr gering!
Du kannst sie dir als eine Art Vorauszahlung für deine Jahreseinkommensteuer vorstellen. Bleibst du als Werkstudent unter dem Grundfreibetrag + Pauschalen, werden dir die Beträge nach Prüfung deiner Steuererklärung zurücküberwiesen.
Eine weitere gute Nachricht: Du zahlst die Lohnsteuer nicht auf dein gesamtes Gehalt ! Nur das, was über den Freibetrag hinausgeht, wird besteuert.
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Zur Einkommensteuer würde zum Beispiel noch dazu zählen, wenn du in einer selbstständigen Tätigkeit etwas dazu verdienst.
Werkstudent Kirchensteuer
Wenn du der katholischen oder evangelischen Kirche angehörst, zahlst du außerdem noch Kirchensteuer. Die hängt wiederum von deiner Werkstudent Lohnsteuer ab, denn die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer.
Beispiel: Führt dein Arbeitgeber von deinem Gehalt monatlich 15 € Lohnsteuer ab, kommen 1,20 € bis 1,35 € Kirchensteuer dazu.
Übrigens: Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Kirchensteuer, weil sie keine Lohnsteuer zahlen. Du zahlst auch keine Kirchensteuern, wenn du konfessionslos oder aus der Kirche ausgetreten bist.
Welche Versicherungsabgaben müssen Werkstudenten zahlen?
Als Werkstudent gehen nicht nur Steuern, sondern auch Versicherungsabgaben von deinem Lohn ab. Aber auch hier gibt es eine gute Nachricht! Wer die Voraussetzungen als Werkstudent erfüllt, profitiert nämlich vom sogenannten Werkstudentenprivileg.
Das Werkstudentenprivileg besagt, dass für Werkstudenten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit besteht, solange ihr Studium ihre Haupttätigkeit darstellt. Sie dürfen ihre Werkstudententätigkeit deshalb höchstens im Ausmaß von 20 Wochenstunden ausüben.
Krankenversicherung
Allerdings musst du in Deutschland trotzdem krankenversichert sein. Du musst von deinem Gehalt keine Abgaben an die Krankenversicherung zahlen. Dein normaler, bisheriger Beitrag zu deiner Krankenversicherung bleibt aber bestehen.
- Wenn du unter 25 bist, kannst du bei einem Einkommen von weniger als 485 € im Monat in der Familienversicherung mitversichert bleiben.
- Andernfalls gibt es bis zu einem Alter von 30 Jahren die Möglichkeit, in eine studentische Krankenversicherung einzuzahlen. Hier zahlst du geringere Beiträge als in anderen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen.
Rentenversicherung
Außerdem zahlst du als Werkstudent die Beiträge zur Rentenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz der Rentenversicherung liegt bei 18,6 % des Bruttolohns (Stand 2023).
Im Normalfall übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Es gibt jedoch auch Ausnahmen:
-
Minijob: Verdienst du weniger als 520 € im Monat, übernimmt dein Arbeitgeber einen Beitragssatz von 15 % und du zahlst nur die Differenz (3,6 %). Außerdem hast du die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherung zu stellen.
-
Midijob: Verdienst du zwischen 520 € und 2.000 € im Monat, hängt dein Rentenbeitrag von deinem tatsächlichen Einkommen ab. Außerdem zahlt dein Arbeitgeber einen größeren Anteil (> 9,3 %).
Tipp: Um deine genauen Abgaben als Werkstudent zu berechnen, suchst du dir am einfachsten einen Online-Rechner für Werkstudenten.
Du verdienst 12 € die Stunde und reizt deine 20 Wochenstunden voll aus. Das heißt, du verdienst im Schnitt 960 € brutto im Monat. Damit liegst du zwischen 520 € und 2.000 € und zahlst einen Teil der Rentenversicherung.
Bei einem monatlichen Gehalt von 960 € liegt dein eigener Anteil bei ≈ 80 €. Der Arbeitgeber übernimmt ≈ 100 €.
Werkstudent Steuerklasse
Jetzt weißt du, welche Steuern und Versicherungsabgaben von deinem Lohn abgehen. Die Höhe des Grundfreibetrags für die Lohnsteuer ist dabei aber abhängig von deiner Steuerklasse.
Die meisten Werkstudenten fallen in die Steuerklasse 1. Vielleicht bist du aber auch schon verheiratet oder hast Kinder? Dann bist du vielleicht einer anderen Steuerklasse zugeordnet.
Steuerklasse 1:
Unverheiratete Menschen ohne Kinder
Grundfreibetrag: 10.908 € im Jahr + Pauschalen
Steuerklasse 2:
Alleinerziehende, die allein in einem Haushalt mit mindestens einem Kind wohnen
Grundfreibetrag: 10.347 € im Jahr + Entlastungsbetrag 4260 € + Pauschalen
Steuerklasse 3:
in Kombination mit Steuerklasse 5; besser verdienender Ehepartner
Grundfreibetrag: 18.816 € im Jahr + Pauschalen
Steuerklasse 4:
Gleichverdienende Ehepaare und eingetragene Partnerschaften
Grundfreibetrag: 10.908 € im Jahr + Pauschalen
Steuerklasse 5:
in Kombination mit Steuerklasse 3; geringer verdienender Ehepartner
kein Grundfreibetrag
Steuerklasse 6:
Zusätzlicher Nebenjob (Hauptjob Steuerklasse 1 bis 5)
kein Grundfreibetrag
Lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent?
Als Werkstudent bleibst du oft unter dem Grundfreibetrag + Pauschalen (12.174 € in Steuerklasse 1). Es lohnt sich also auf jeden Fall, eine Steuererklärung zu machen. Denn du kannst deine gesamten Lohnsteuerabgaben zurückerhalten!
Aber auch sonst bringt eine Steuererklärung als Werkstudent Vorteile mit sich, denn du kannst so einiges von der Steuer absetzen. Diese sogenannten Werbungskosten kannst du von deinem Jahresgehalt abziehen, bevor deine Einkommensteuer berechnet wird. Als Werbungskosten gelten zum Beispiel:
- Kosten für Lernmaterialien (z. B. Bücher)
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Fahrtkosten für den Weg zur Universität (z. B. Bahn-Ticket)
- Kosten für Arbeitsmaterial (z. B. Laptop, Software)
Tipp: Eine freiwillige Steuererklärung kannst du noch bis zu vier Jahre später einreichen. Vielleicht kannst du also auch mit einer Steuererklärung für letztes Jahr noch Geld sparen!
Werkstudent Steuern — häufigste Fragen
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Zahlt man als Werkstudent Lohnsteuer?
Du zahlst als Werkstudent Lohnsteuer. Bleibst du unter dem Grundfreibetrag von jährlich 10.908 € (+ Pauschalen), musst du allerdings keine Lohnsteuer zahlen. Über eine Steuererklärung kannst du deine Lohnsteuerabgaben zurückerhalten.
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Wie viel Steuern muss ich als Werkstudent zahlen?
Als Werkstudent bist du von allen Sozialversicherungsabgaben außer der Rentenversicherung befreit. Du bist außerdem lohnsteuerpflichtig und zahlst gegebenenfalls Kirchensteuer. Dank des Grundfreibetrags kannst du allerdings bis zu 10.908 € pro Jahr einkommensteuerfrei verdienen. -
Welche Steuerklasse hat man als Werkstudent?
In den meisten Fällen sind Werkstudenten in der Steuerklasse 1 eingeordnet, da sie unverheiratet sind und keine Kinder haben. Für sie gilt der Grundfreibetrag von 10.908 € (zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € + 36 € Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben).
Werkstudent Krankenversicherung
Mit steigendem Gehalt fallen viele Werkstudenten aus der Familienversicherung heraus. Erfahre hier mehr über deine Alternativmöglichkeiten zur Krankenversicherung als Werkstudent.
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Mit steigendem Gehalt fallen viele Werkstudenten aus der Familienversicherung heraus. Erfahre hier mehr über deine Alternativmöglichkeiten zur Krankenversicherung als Werkstudent.