Das Gegenstück zum BAföG ist das Meister-BAföG, oder auch Aufstiegs-BAföG genannt. Es soll dich finanziell bei deiner Weiterbildung unterstützen. Was es mit dieser staatlichen Förderung genau auf sich hat und wie du sie beanspruchst, erfährst du in diesem Betrag und im Video !

Inhaltsübersicht

Meister-BAföG einfach erklärt

Meister-BAföG, heute auch Aufstiegs-BAföG genannt, ist eine Finanzierungshilfe für Menschen, die einen höheren Bildungsabschluss, wie beispielsweise einen Meister oder Techniker anstreben.

Die Voraussetzungen, um die Förderung zu erhalten, sind im Gegensatz zum „normalen“ BAföG recht gering: Es wird nur eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt.

Hast du alle Anträge rechtzeitig eingereicht, kannst du ohne Zuschüsse monatlich bis zu 892 € für deine Lebensunterhaltungskosten plus 15.000 € für die Fortbildung an sich erhalten. Dieses Geld setzt sich aus Zuschlägen und Darlehen zusammen. Du erhältst es für die Dauer deiner Weiterbildung.

Was ist Aufstiegs BAföG?

Das Meister-BAföG ist eine Initiative vom Staat und basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ziel ist es, Weiterbildungen und Fachkräfte wie Handwerks- oder Industriemeister, Techniker oder Betriebswirte zu fördern.

Außerdem erhofft sich der Staat einige Existenzgründungen, also selbstständig geführte Betriebe, um neue Ausbildungsplätze für junge Menschen zu schaffen. Im Einzelnen werden also persönliche Fort- und Weiterbildungen gefördert, auf lange Sicht soll aber die gesamte Wirtschaft davon profitieren.

Zusammengesetzt ist das Meister-BAföG aus einem Zuschuss und einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Summe dieser Zahlungen ist von deiner individuellen Lebenssituation abhängig.

Wusstest du schon? Seit dem 01.08.2016 heißt das Meister-BAföG offiziell Aufstiegs-BAföG, um auch andere Weiterbildungen stärker mit einzubeziehen. Darum kannst du es umgangssprachlich auch Weiterbildungs-BAföG nennen. In diesem Zuge wurden auch die Zahlungen angehoben.

Welche Voraussetzungen muss ich für das Meister-BAföG erfüllen?

Nicht viele! Denn wie der Name schon sagt, fördert das Meister-BAföG, im Gegensatz zum BAföG , nicht die erste Berufsausbildung, sondern eine aufbauende Fort- oder Weiterbildung. Die Voraussetzungen sind:

  • eine abgeschlossene Ausbildung (dazu gehört auch ein Bachelor-Abschluss)
  • Berufspraxis

Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim Master-BAföG um eine Förderung für Aufstiegsweiterbildungen. Darum muss der angestrebte Abschluss höher als dein momentaner sein — eine zweite Ausbildung kannst du dir mit dem Meister-BAföG also nicht finanzieren.

Um Aufstiegs-BAföG beantragen zu dürfen, musst du nur die Voraussetzungen für eine entsprechende Prüfungsordnung erfüllen. Dein Alter spielt keine Rolle bei der Zulassung für das Meister-BAföG. Damit soll sichergestellt werden, dass sich jeder eine Weiterbildung leisten und sich selbstständig machen kann.

Hinweis: Auch wenn du nicht in Deutschland geboren wurdest, kannst du Meister-BAföG erhalten. Dafür brauchst du lediglich einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland und musst die gleichen Voraussetzungen wie auch andere erfüllen.

Voraussetzungen für die Förderung von Fortbildung

Grundsätzlich kannst du Meister-BAföG für verschiedene Weiterbildungen beantragen — egal, ob sie in Voll- oder Teilzeit stattfinden und ob sie schulisch oder außerschulisch konzipiert sind. Jede Weiterbildungsform muss jedoch unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Dauer

Deine Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden lang sein. Diese Stunden dürfen sich nur auf einen bestimmten maximalen Zeitraum erstrecken. Gleichzeitig muss pro Woche ein Minimum an Unterricht absolviert werden. Wie dies für Voll- und Teilzeitlehrgänge aussieht, siehst du hier:

  maximale Dauer Stunden/Woche
Vollzeit 36 Monate (3 Jahre) 25 Stunden
Teilzeit 48 Monate (4 Jahre) 18 Stunden

Fernlehrgänge

Fernlehrgänge werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genauso behandelt wie Weiterbildungen, die in Teilzeit durchgeführt werden. Das heißt, auch für einen Fernlehrgang kannst du Meisterbafög erhalten. Der Lehrgang muss dafür aber die Voraussetzungen des Aufstiegsbafög erfüllen, nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sein oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger durchgeführt werden.

Mediengestütze Lehrgänge

Möchtest du eine Weiterbildung besuchen, die auf einer Online-Plattform stattfindet, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit du Aufstiegsbafög erhalten kannst: zusätzlich zum Online-Unterricht muss Präsenzunterricht stattfinden und regelmäßige Leistungskontrollen durchgeführt werden, damit der Erfolg der Maßnahme garantiert wird.

Wann bekommt man Meister-BAföG?

Liegt dein angestrebter Abschluss über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder Berufsfachabschlusses, kannst du Meisterbafög erhalten.

Dazu gehören konkret diese Fortbildungen:

Meister-BAföG beantragen

Den Antrag auf Meister-Bafög musst du selbst stellen. Dafür füllst du sieben Dokumente, die Formblätter A bis G, aus und reichst sie ein. Du kannst die Formulare online herunterladen oder beim Amt erhalten. Das Amt, an das du dich wenden musst, ist in der Regel das kommunale Amt für Ausbildungsförderung oder kurz das BAföG-Amt. In manchen Städten, wie Hamburg, ist es in der Handwerkskammer verortet und in anderen Regionen, wie in Hessen, bei den Studentenwerken.

Zusätzlich zum Meisterbafög gibt es noch einen Zuschuss für die Prüfungsvorbereitungsphase. Diesen musst du jedoch separat zum Aufstiegs-BAföG beantragen.

Beantragungsfrist: Du solltest dich rechtzeitig um den Meisterbafög-Antrag kümmern. Bei einem Vorlauf von drei Monaten bleibt dem Amt gewöhnlicherweise genug Zeit, deine Unterlagen zu bearbeiten. Rückwirkend, also nach Beginn der Weiterbildung, kannst du keine Zahlungen mehr erhalten.

Meister-BAföG – Höhe

Das Meister-BAföG teilt sich in unterschiedliche Zahlungen auf, die in Summe dann das Aufstiegs-BAföG ergeben. Dabei ist die Höhe immer von deinen Lebensumständen abhängig. Werfen wir jetzt einen Blick auf die verschiedenen Zahlungen.

Grundförderung

Die Grundförderung soll dein allgemeines Leben sichern. Dabei ist es wichtig, wie viel eigenes Einkommen und Vermögen du hast. Maximal kannst du jeden Monat 892 € bekommen. Sie setzen sich aus diesen Geldbeträgen zusammen:

  • 398 € Grundbedarf
  • 325 € Wohnbedarf
  • 84 € Krankenversicherung
  • 25 € Pflegeversicherung
  • 60 € Erhöhungsbetrag

Zusätzlich kannst du noch gewisse Zuschüsse bekommen, die du nicht zurückzahlen musst:

  • 235 € für Verheiratete
  • 235 € für jedes Kind
  • 100 € für Alleinerziehende

Fortbildungsförderung

Das Weiterbildungs-BAföG übernimmt auch die Kosten der Fortbildung an sich. Dieses Geld bekommst du unabhängig von deinem Einkommen oder Vermögen. Insgesamt kannst du bis zu 15.000 € vom Staat für den Lehrgang und die Prüfung bekommen. 50 % davon sind ein Zuschuss und die anderen 50 % musst du wieder zurückzahlen.

Musst du beispielsweise bei einer Meisterprüfung ein Prüfungsstück herstellen, kannst du auch einen Teil der Materialkosten wiederbekommen. Der Staat übernimmt dabei bis zur Hälfte der Kosten, höchstens aber 2.000 €. Auch hier musst du 50 % zurückzahlen.

💡 Tipp: Hast du deine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, können dir 50 % der Darlehens-Kosten wieder erlassen werden. 

Vermögensfreibeträge

Es geht nicht dein komplettes Vermögen in die Berechnung der Meisterbafög-Höhe mit ein. Du hast also einen gewissen Freibetrag. Dieser liegt bei 45.000 €. Bist du verheiratet oder hast Kinder, wird dieser Betrag jeweils um 2.300 € aufgestockt.

Auch einen Minijob auf 450 €-Basis kannst du ohne Probleme weiterhin ausüben.

Aufstiegs-BAföG Rechner

Wie viel Geld du später erhältst, ist von deiner individuellen Situation abhängig. Mit einem Aufstiegsbafög Rechner kannst du schnell und unkompliziert prüfen, wie viel Geld du am Ende ungefähr erhalten wirst und wie viel du davon als Zuschuss und als Darlehen bekommst.

Meister-BAföG wieder zurückzahlen

Ein großer Teil des Geldes, das du vom Staat bekommst, musst du nicht zurückzahlen. Du nennst es den sogenannten Zuschuss. Für das Darlehen, welches du zurückzahlen musst, gelten aber gute Konditionen:

  • Rückzahlungsbeginn: Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach der abgeschlossenen Prüfung. Unter gegebenen Umständen sogar erst nach sechs Jahren. Während dieser Übergangszeit fallen keine weiteren Zinsen an. Danach hast du zehn Jahre Zeit, um das Darlehen mit einer monatlichen Mindestrate von 128 € zurückzuzahlen. Du kannst den Beitrag auch direkt nach deiner Weiterbildung begleichen, wenn du die finanziellen Mittel dafür hast.

  • Stundung: Kannst du das Darlehen doch nicht zurückzahlen, kann es gestundet werden. Das bedeutet, dass die Tilgungszahlungen für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass du ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind pflegen und betreuen musst.

  • Erlass: Übersteigt dein Einkommen auch nach der Weiterbildung nicht die Grenze von 1.260 €, kann das Darlehen sogar erlassen werden. Deinem Ehepartner dürfen dabei nicht mehr als 630 € und jedem Kind nicht mehr als 570 € zur Verfügung stehen.
    Eine andere Option für einen (Teil-)Erlass ist die Selbstständigkeit. Bildest du einen Azubi aus, werden dir 33 % des Restdarlehens auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Kannst du einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, bekommst du 33 % auf den Restdarlehensanteil erlassen.

Techniker/in

Jetzt weißt du, wann du Aufstiegs-BAföG beantragen solltest, wer überhaupt Aufstiegs-BAföG bekommt und wie hoch das Meisterbafög ausfällt.

Auch die Weiterbildung zum Techniker oder zur Technikerin kannst du dir durch das Aufstiegsbafög finanzieren. Welche Voraussetzungen du dafür brauchst und wie der Lehrgang abläuft, lernst du in diesem Video

Zum Video: Techniker/in Ausbildung
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Techniker/in

Jetzt weißt du, wann du Aufstiegs-BAföG beantragen solltest, wer überhaupt Aufstiegs-BAföG bekommt und wie hoch das Meisterbafög ausfällt.

Auch die Weiterbildung zum Techniker oder zur Technikerin kannst du dir durch das Aufstiegsbafög finanzieren. Welche Voraussetzungen du dafür brauchst und wie der Lehrgang abläuft, lernst du in diesem Video

Zum Video: Techniker/in Ausbildung
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