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Was heißt unverzüglich? Und wann ist es zu spät? Alles zur rechtlichen Bedeutung von „unverzüglich“ erfährst du hier und in unserem Video !

Inhaltsübersicht

Unverzüglich Bedeutung

Im juristischen Kontext bedeutet “unverzüglich“, dass etwas ohne schuldhaftes Zögern getan werden muss (§ 121 BGB). Das heißt, dass die Handlung so schnell wie möglich durchzuführen ist. Dabei darf es nicht zu einer unangemessenen Verzögerung kommen.

Ein Mieter muss z. B. einen Wasserschaden unverzüglich dem Vermieter mitteilen. Meldet er den Schaden jedoch erst nach zwei Wochen, ist diese Verzögerung unangemessen. Denn sie könnte zu großen Schäden führen.

Ob eine Handlung noch unverzüglich ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb gibt es keine Obergrenze für unverzügliches Handeln. In der Regel gilt aber eine Handlung innerhalb von zwei Wochen als unverzüglich. 

Was heißt unverzüglich?

„Unverzüglich“ ist nicht dasselbe wie „sofort“. „Sofort“ bedeutet, dass etwas ohne Verzögerung, also ohne Zeitverzug getan werden muss. Unverzüglich bedeutet hingegen, dass etwas innerhalb einer angemessenen Frist getan werden muss. Doch was ist eine angemessene Frist?

Die hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören unter anderem: 

  • Dringlichkeit der Handlung
  • Schwierigkeit der Handlung
  • Folgen einer Verzögerung

Bei der Bestimmung der angemessenen Frist ist auch die Überlegungs- und Prüfungszeit zu berücksichtigen. Das ist die Zeit, die eine Person benötigt, um ihre Handlung zu planen, zu prüfen und eventuell einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Angenommen, ein Händler muss eine beschädigte Ware reparieren. Dieser Schaden ist so schwerwiegend, dass die Ware nicht mehr verwendet werden kann. In diesem Fall ist die Handlung also sehr dringend. Die Schwierigkeit der Reparatur ist hingegen nicht so groß, da die Ware einfach ersetzt wird. Die Folgen einer Verzögerung sind ebenfalls groß, da der Käufer die Ware nicht verwenden kann.

Hier ist die Überlegungs- und Prüfungszeit sehr kurz. Schließlich ist der Mangel bekannt und der Händler muss die Ware nur ersetzen. Eine angemessene Frist für die Behebung des Mangels wären nur wenige Tage

Wichtig: „Unverzüglich“ ist keine wirksame Fristbestimmung. Eine wirksame Fristbestimmung legt eine klar definierte Zeitspanne fest, in der eine Handlung abgeschlossen sein muss. 

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Unverzüglich Beispiele

Der Begriff „unverzüglich“ wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet. Hier ein paar Beispiele:

  • Arbeitsrecht: Nach § 623 BGB muss eine Kündigung dem Vertragspartner unverzüglich übermittelt werden. 
  • Mietrecht: Hat ein Mieter sein Mietverhältnis beendet, muss er nach § 546 BGB seine Wohnung unverzüglich räumen und dem Mieter übergeben.
  • Vertragsrecht: Liefert ein Käufer die bestellte Ware nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt muss er laut § 323 BGB dem Verkäufer unverzüglich mitteilen.

Ex nunc

Nun kennst du die wesentlichen Aspekte des Begriffs „unverzüglich“ im rechtlichen Kontext.  In Verträgen kann dir auch der Begriff „Ex nunc“ begegnen. Was das bedeutet, erfährst du in unserem Beitrag dazu!

Zum Video: ex nunc
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Unverzüglich — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Was bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“?
    „Ohne schuldhaftes Zögern“ bedeutet, dass man eine notwendige Handlung so schnell wie möglich vornimmt und keine unangemessene Verzögerung verursacht, für die man selbst verantwortlich ist. Eine kurze Überlegungs- und Prüfungszeit ist dabei mitgemeint, damit man planen und prüfen kann.
  • Wie viel Zeit hat man bei „unverzüglich“ ungefähr?
    Bei „unverzüglich“ hat man keine feste, gesetzlich genaue Zeitspanne, sondern nur eine angemessene Frist, die vom Einzelfall abhängt. Oft wird Handeln innerhalb von etwa zwei Wochen noch als „unverzüglich“ gesehen. In dringenden Fällen können aber schon wenige Tage angemessen sein.
  • Was ist der Unterschied zwischen „unverzüglich“ und „sofort“?
    „Sofort“ heißt, dass eine Handlung ohne jeden Zeitverzug erfolgen muss. „Unverzüglich“ bedeutet dagegen, dass man ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer angemessenen Frist handeln darf. In diese Frist kann eine kurze Überlegungs- und Prüfungszeit fallen.
  • Warum ist „unverzüglich“ keine klare Fristangabe im Vertrag?
    „Unverzüglich“ ist keine klare Fristangabe, weil damit keine konkret definierte Zeitspanne festgelegt wird, sondern nur „ohne schuldhaftes Zögern“ im Einzelfall gemeint ist. Wer eine eindeutige Frist im Vertrag will, muss eine klare Zeit nennen, zum Beispiel „bis zum 15.05.“.

Recht verstehen

Der Begriff „unverzüglich“ ist ein typischer Ausdruck aus dem Recht und spielt in vielen Regeln des Alltags eine Rolle. Du ordnest Rechte und Pflichten in Verträgen ein und arbeitest mit Fristen, Formvorschriften und klaren Erklärungen wie Kündigung oder Rücktritt. So erkennst du, warum Begriffe im Gesetz oft genauer gemeint sind als im Alltag und wie man Fälle Schritt für Schritt richtig bewertet. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.

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