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Welche Vertragsarten gibt es und was ist ein Vertrag überhaupt? Hier und in unserem Video bekommst du eine Übersicht über die wichtigsten Vertragsarten!

Inhaltsübersicht

Vertragsarten Übersicht

Ein Vertrag ist eine Abmachung zwischen mindestens zwei Parteien, z.B. zwei Personen. Er regelt dann, was die Beteiligten tun müssen. Das nennst du die Hauptpflichten der Beteiligten. Sie sind die Wesensmerkmale eines Vertrags und legen fest, welchen Vertragstyp du hast.

Ein Vertrag erfordert mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Das bedeutet, dass alle Seiten mit dem Vertrag einverstanden sein müssen.

Welche Vertragsarten gibt es?

Zu den gesetzlichen Vertragstypen gehören zum Beispiel Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Leihvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag oder Maklervertrag. Sie werden auch typische Verträge genannt.

Die unterschiedlichen Vertragstypen können sich aufgrund der Vertragsfreiheit auch vermischen. Beispiel: Der Leasingvertrag ist eine gemischter Vertrag. Er kombiniert den Kaufvertrag und den Mietvertrag.

Für jeden Vertrag schreibt das Gesetz eine Form vor (§ 125 BGB). Der Mietvertrag muss zum Beispiel schriftlich geschlossen werden. Einen Kaufvertrag kannst du dagegen auch mündlich schließen. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, kommt es zur Nichtigkeit wegen Formmangels. Das bedeutet, der Vertrag ist nicht gültig!

Hier siehst du eine Übersicht über die wichtigsten Vertragsarten als Tabelle:

Vertragstyp Paragraph  Übersicht
Kaufvertrag § 433 BGB
  • Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache
  • Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises
Tauschvertrag § 480 BGB
  • Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Übertragung von Vermögenssachen
Darlehensvertrag § 488 BGB
  • Darlehensgeber verpflichtet sich zur Übereignung des vereinbarten Geldbetrags
  • Darlehensnehmer verpflichtet sich, Geld und vereinbarte Zinsen zurückzuzahlen
Schenkungsvertrag § 516 BGB
  • unentgeltliche Übergabe eines Vermögensgegenstandes
  • Zustimmung beider Beteiligten nötig
Mietvertrag § 535 BGB
  • Überlassung einer Mietsache auf Zeit
  • Mieter darf Mietsache nur unter vertraglich bestimmten Bedingungen nutzen
Pachtvertrag § 581 BGB
  • Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch auf Zeit
  • Pächter darf mit gepachteter Sache Gewinne erzielen
Leihvertrag § 598 BGB
  • Verleiher überlässt Entleiher unentgeltlich eine Sache zum Gebrauch
  • Entleiher darf Sache nur für vereinbarten Gebrauch und Zeitraum nutzen
Sachdarlehensvertrag § 607 BGB
  • Darlehensgeber überlässt vereinbarte Sache 
  • Darlehensnehmer ist verpflichtet, Darlehensentgelt zu zahlen und die Sache in gleicher Menge, Art und Güte zurückzugeben
Dienstvertrag § 611 BGB
  • Beteiligter verpflichtet sich, bestimmten Dienst zu leisten
  • Anderer verpflichtet, sich Dienst zu bezahlen
Werkvertrag § 631 BGB
  • Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines mangelfreien Werkes (z.B. Tisch)
  • Besteller verpflichtet sich zur Bezahlung und Abnahme des Werkes

Eine Übersicht über die Vertragstypen hast du nun bekommen. Schau dir die wichtigsten Vertragsarten im BGB nochmal genauer an!

Welche Verträge gibt es?

Einige Vertragstypen solltest du dir merken. Hier stellen wir dir die Parteien und die Hauptpflichten dieser Vertragstypen anhand von Beispielen vor:

  • Kaufvertrag (§ 433 BGB)
  • Darlehensvertrag (§ 488 BGB)
  • Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB)
  • Sachdarlehensvertrag (§ 607 BGB)
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Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Bei einem Kaufvertrag übergibt der Verkäufer dem Käufer die Kaufsache gegen die Zahlung des Kaufpreises. Für einen wirksamen Kaufvertrag muss es ein Angebot und eine Annahme geben. Sind diese Willenserklärungen vorhanden, kann der Vertrag abgeschlossen werden.

Beispiel: Susi will sich ein Motorrad kaufen und geht dazu in ein Geschäft. Der Verkäufer bietet ihr ein rotes Motorrad für 700 € an (Angebot). Sie möchte das Motorrad gerne haben und geht mit dem Verkäufer zur Kasse (Annahme). Die beiden Parteien (Verkäufer und Susi) haben die Leistung (das Motorrad) und die Gegenleistung (700 €) benannt und sind mit dem Angebot einverstanden. Der Kaufvertrag ist also wirksam

Dadurch verpflichtet sich Susi, das Motorrad zu bezahlen und anzunehmen und der Verkäufer verpflichtet sich, das Motorrad mangelfrei zu übergeben.

Der Kaufvertrag ist formlos gültig. Das bedeutet, es muss kein schriftlicher Vertrag vorliegen.

Darlehensvertrag (§ 488 BGB)

Bei einem normalen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Geldbetrag zu übergeben. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Geld und die vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.

Beispiel: Sara leiht ihrer Freundin Lisa 10 €. Lisa verpflichtet sich, die 10 € zurückzuzahlen

Ein Darlehensvertrag ist formlos, also ohne ein schriftliches Dokument, gültig.

Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB)

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist ein besonderer Vertragstyp. Der Darlehensgeber ist dabei ein Unternehmer und der Darlehensnehmer eine Privatperson.

Beispiel: Eine Privatperson nimmt einen Kredit bei der Bank auf. Die Bank verpflichtet sich, den Geldbetrag zu übergeben. Die Privatperson verpflichtet sich, das Geld und die vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist nicht formfrei gültig. Er muss also schriftlich festgehalten sein.

Sachdarlehensvertrag (§ 607 BGB)

Bei einem Sachdarlehensvertrag ist das Darlehen kein Geld, sondern ein Gegenstand. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, die vereinbarte Sache zu übergeben. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die Sache in gleicher Menge, Art und Güte zurückzugeben.

Beispiel: Nina möchte einen Apfelkuchen backen und leiht sich bei ihrer Nachbarin 5 Äpfel aus, weil ihr welche fehlen. Zwei Tage später gibt Nina ihrer Nachbarin 5 neue Äpfel zurück. Das sind natürlich nicht dieselben, die sie zum Backen verwendet hat, aber sie sind in Menge, Art und Güte gleich. Es handelt sich also um einen Sachdarlehensvertrag.

Der Sachdarlehensvertrag ist formlos gültig.

Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?

Die verschiedenen Vertragsarten im BGB kennst du jetzt! Doch weißt du auch, wie ein Kaufvertrag zustande kommt ? In diesem Video zeigen wir es dir!

Zum Video: Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Zum Video: Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Vertragsarten — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Was ist ein Mietvertrag?
    Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Vermieter einem Mieter eine Sache für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Mieter darf die Mietsache nur unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen nutzen und muss die vereinbarte Miete zahlen. Der Mietvertrag muss schriftlich geschlossen werden.
  • Was ist ein Werkvertrag?
    Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Unternehmer die Herstellung eines mangelfreien Werkes schuldet, zum Beispiel eines Tisches. Der Besteller muss das Werk abnehmen und dafür die vereinbarte Vergütung zahlen. Entscheidend ist, dass ein konkretes Ergebnis geschuldet wird, nicht nur eine Tätigkeit.
  • Wann ist ein Vertrag gültig?
    Ein Vertrag ist gültig, wenn mindestens zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, also ein Angebot und eine Annahme vorliegen. Außerdem muss die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten werden, zum Beispiel Schriftform, wenn sie verlangt ist. Fehlt die Form, ist der Vertrag wegen Formmangels nichtig.
  • Ist ein Vertrag bindend?
    Ein Vertrag ist bindend, wenn er wirksam zustande gekommen ist, weil dann die vereinbarten Hauptpflichten für beide Parteien gelten. Jede Seite kann die Leistung verlangen, die im Vertrag zugesagt wurde, etwa Zahlung oder Übergabe. Bindung bedeutet, dass die Abmachung nicht einfach ignoriert werden kann.

Vertragsrecht verstehen

Vertragsarten gehören zum Vertragsrecht und regeln viele typische Situationen im Alltag. Du ordnest Vertragspartner und ihre Pflichten klar zu und unterscheidest ähnliche Verträge anhand von Leistung und Gegenleistung. So erkennst du, wann eine Vereinbarung wirksam ist und wann eine bestimmte Form nötig ist. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.

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