Du möchtest wissen, was die aktive Rechnungsabgrenzung ist und wie du sie durchführst? Hier im Beitrag und im Video erklären wir dir alles Wichtige!
Inhaltsübersicht
Aktive Rechnungsabgrenzung einfach erklärt
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist eine Form der Rechnungsabgrenzung. Sie wird durchgeführt, wenn ein Unternehmen Aufwendungen (z. B. im Voraus gezahlte Miete, Zinsen oder Leasing-Raten) für das nächste Geschäftsjahr schon im laufenden Geschäftsjahr bezahlt.
Der Betrag, der also in das nächste Geschäftsjahr gehört, wird in der Bilanz des aktuellen Jahres als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) angegeben. Wie und wo die aktive Rechnungsabgrenzung aufzustellen ist, ist im § 250 HGB und im § 5 Abs. 5 EStG geregelt.
Einordnung in die Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung ist eine von vier Formen der Rechnungsabgrenzung und gehört mit der passiven Rechnungsabgrenzung zu den transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten.
Wesentlich für die Unterscheidung zwischen transitorischer und antizipativer Abgrenzung ist der Zeitpunkt der Zahlung: Bei der aktiven transitorischen Rechnungsabgrenzung erfolgt eine Ausgabe im laufenden Geschäftsjahr. Das Unternehmen zahlt also für eine Leistung, die es erst im nächsten Jahr erhält.
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Wozu dient die aktive Rechnungsabgrenzung?
Hast du vor dem Bilanzstichtag Zahlungen getätigt, die wirtschaftlich in das neue Geschäftsjahr gehören, musst du eine aktive Rechnungsabgrenzung durchführen. Der Bilanzstichtag kennzeichnet dabei den Abschluss eines Geschäftsjahres, an dem auch der Gewinn ermittelt wird.
Dabei ist die aktive Rechnungsabgrenzung behilflich, denn sie ermöglicht die periodengerechte und unverfälschte Erfassung der Erträge und Aufwendungen. Dadurch kann der Jahresabschluss korrekt berechnet werden, der auch die Grundlage für die Ertragssteuer bildet. Damit kann ein Unternehmen sichergehen, dass die Steuern exakt an das Finanzamt überführt werden.
Mit der Aufstellung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten soll außerdem Gewinn-Manipulation verhindert werden. Dadurch ist es nämlich nicht möglich, Einnahmen oder Zahlungen absichtlich zu verzögern, um die zu zahlende Steuerlast zu reduzieren.
Aktive Rechnungsabgrenzung buchen
Im Mittelpunkt der Buchung steht die korrekte Berechnung der Beträge, die jeweils in das laufende und das neue Geschäftsjahr gehören.
Schauen wir uns das an einem Beispiel an:
Als Unternehmer bezahlst du die Leasing-Beiträge für eine Produktionsanlage monatlich. Im November zahlst du die Beiträge für die nächsten fünf Monate für insgesamt 9.000 € im Voraus. Da ab Januar ein neues Geschäftsjahr beginnt, musst du eine aktive Rechnungsabgrenzung durchführen.
Der Beitrag für die Monate November-Dezember ist ein Aufwand, der für das laufende Geschäftsjahr zu erfassen ist. Dafür ergibt sich ein Betrag von 3.600 €.
Die Beiträge für die Monate Januar-März betreffen das neue Geschäftsjahr und müssen daher abgegrenzt werden. Hierfür ergibt sich ein Betrag von 5.400 €.
Nun hast du zwei Möglichkeiten:
Du kannst die aktive Rechnungsabgrenzung schon zum Zahlungszeitpunkt (also im November) durchführen. Der Buchungssatz sieht dann so aus:
| Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.600 € | an | Bank | 9.000 € |
| aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) | 5.400 € |
Alternativ kannst du die aktive Rechnungsabgrenzung erst am Jahresende (Bilanzstichtag) durchführen. Dann erfolgt eine Buchung zum Zahlungszeitpunkt und eine am Jahresende:
Zahlungszeitpunkt:
| Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | an | Bank | 9.000 € |
Jahresende:
| ARAP | an | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.400 € |
Egal für welche Variante du dich entscheidest, ist zu Beginn des neuen Geschäftsjahres die aktive Rechnungsabgrenzung wieder auflösen:
| Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | an | ARAP | 5.400 € |
Aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) ist laut § 250 HGB zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite der Bilanz als eigener Posten anzugeben. Daher ist die Durchführung der aktiven Rechnungsabgrenzung nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen relevant.
Übrigens: Die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz, und somit auch zu Rechnungsabgrenzungsposten, haben Personengesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Einzelkaufleute mit einem Umsatz über 600.000 € oder einem Gewinn über 60.000 €.
Grundlagen der Bilanz
Jetzt weißt du, was die aktive Rechnungsabgrenzung ist und wie du sie durchführst. Um neben dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch andere Positionen richtig zu bilanzieren, solltest du die Grundlagen der Bilanz kennen. Die zeigen wir dir in unserm Video !
Aktive Rechnungsabgrenzung — häufigste Fragen
(ausklappen)
Aktive Rechnungsabgrenzung — häufigste Fragen
(ausklappen)-
Was versteht man unter Rechnungsabgrenzungsposten?Rechnungsabgrenzungsposten sind Bilanzposten, mit denen man Zahlungen zeitlich dem Geschäftsjahr zuordnet, zu dem der Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich gehört. Sie entstehen, wenn Zahlung und zugehörige Leistung nicht im selben Geschäftsjahr liegen und der Jahresabschluss sonst Aufwendungen oder Erträge im falschen Jahr zeigen würde.
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Wann sind aktive und wann passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen?Aktive Rechnungsabgrenzungsposten setzt man an, wenn man vor dem Bilanzstichtag bezahlt, der Aufwand aber ganz oder teilweise erst das nächste Geschäftsjahr betrifft, zum Beispiel vorausgezahlte Miete oder Leasing. Passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt man an, wenn man vor dem Bilanzstichtag Geld erhält, der zugehörige Ertrag aber erst im nächsten Geschäftsjahr entsteht.
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Wie bucht man aktive Rechnungsabgrenzungsposten?Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bucht man, indem man den Teil der Vorauszahlung für das nächste Jahr auf das Konto ARAP nimmt und nur den Rest als Aufwand erfasst. Das geht entweder sofort bei Zahlung (Aufwand und ARAP an Bank) oder am Bilanzstichtag (ARAP an Aufwand). Zu Beginn des neuen Jahres bucht man Aufwand an ARAP.
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Wie berechnet man den Betrag der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bei einer Vorauszahlung über den Jahreswechsel?Den Betrag der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berechnet man zeitanteilig mit
. Konkret:
. Betrifft Januar–März 3 Monate, ergibt sich
; November–Dezember sind damit 3.600 € Aufwand.
Rechnungsabgrenzung verstehen
Die aktive Rechnungsabgrenzung gehört zur Rechnungsabgrenzung und ist ein wichtiges Thema im Jahresabschluss. Wer sich mit Rechnungsabgrenzung beschäftigt, ordnet Zahlungen und Leistungen dem richtigen Geschäftsjahr zu. So wird klar, warum Aufwand und Ertrag nicht nur nach dem Zahlungszeitpunkt erfasst werden. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.