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Wenn Unternehmen eine Maschine, ein Gebäude oder Sonstiges kaufen, entstehen Anschaffungskosten. Was alles dazu gehört und wie du sie berechnest, erfährst du hier und im Video!

Inhaltsübersicht

Was sind Anschaffungskosten?

Anschaffungskosten sind alle Kosten, um einen Vermögensgegenstand zu kaufen und so herzurichten, dass du ihn im Betrieb nutzen kannst (§ 255 (1) HGB). Dazu gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Kosten für den Transport, den Aufbau oder notwendige Genehmigungen.

Die allgemeine Formel zur Berechnung der Anschaffungskosten lautet:

Anschaffungskosten = Kaufpreis – Preisminderungen + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten

Wichtig: Für die Berechnung der Anschaffungskosten werden nur Nettopreise verwendet. Die Mehrwertsteuer fließt also nicht mit ein.

Anschaffungskosten vs. Herstellungskosten: Der Unterschied

Herstellungskosten entstehen, wenn ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand selbst herstellt. Zu den Herstellungskosten gehören z. B. die Kosten für Rohstoffe und Fertigungslöhne. 

Anschaffungskosten sind hingegen alle Aufwendungen, die für den Kauf eines Vermögensgegenstandes anfallen. Der grundlegende Unterschied liegt also darin, ob das Wirtschaftsgut extern gekauft oder intern hergestellt wird.

Anschaffungskosten berechnen — Was gehört dazu?

Zu den Anschaffungskosten gehören drei Arten von Kosten:

  1. Anschaffungspreis
    Das ist der Nettobetrag auf der Rechnung, also der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer. Wenn du Rabatte, Skonti oder Boni erhältst, musst du sie vom Anschaffungspreis abziehen.
     
  2. Anschaffungsnebenkosten
    Dabei handelt es sich um zusätzliche Kosten, die beim Kauf anfallen und nötig sind, damit das Wirtschaftsgut überhaupt bei dir ankommt oder verwendet werden kann. Dazu gehören z. B.:
    • Transport- und Verpackungskosten
    • Notarkosten, Maklergebühren oder Provisionen
    • Zölle und Versicherungen
    • Montage- oder Einbaukosten
    • Grunderwerbs- oder Kfz-Steuer
       
  3. Nachträgliche Anschaffungskosten
    Manchmal sind auch nach dem Kauf weitere Ausgaben notwendig, damit du das Gut wie geplant nutzen kannst. Das gehört dann ebenfalls zu den Anschaffungskosten. Solche nachträglichen Anschaffungskosten führen meistens zu einer Werterhöhung oder einer Verbesserung des Vermögensgegenstandes. Beispiele dafür sind:
    • nachträglicher Anschluss an Strom oder Kanalisation
    • Kosten zur Verbesserung oder Erweiterung eines Gutes
    • Erwerb zusätzlicher Softwares
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Welche Kosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten?

Nicht alle Ausgaben im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut zählen zu den Anschaffungskosten. Entscheidend ist: Nur Kosten, die du eindeutig dem einzelnen Gut zuordnen kannst, dürfen berücksichtigt werden. 

Diese Kosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten:

Wartungs- und Instandhaltungskosten
→ Diese Kosten sichern den laufenden Betrieb, haben aber nichts mit dem Kauf oder der Inbetriebnahme zu tun.

Betriebskosten (z. B. Strom, Reinigung)
→ Sie entstehen für den laufenden Betrieb und können nicht einem einzelnen Gut zugeordnet werden.

Mehrwertsteuer
→ Nur falls ein Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (z. B. Kleinunternehmer), gehört die Mehrwertsteuer zu den Anschaffungskosten. Sonst ist das nicht der Fall, da sie vom Finanzamt zurückgezahlt wird. 

Finanzierungskosten (z. B. Zinsen)
→ Auch wenn du das Gut mit einem Kredit kaufst — Zinsen gelten nicht als Teil der Anschaffungskosten.

Personal- und Verwaltungskosten
→ In der Regel lassen sich Löhne oder allgemeine Buchhaltungskosten nicht dem Gut direkt zuordnen.

Beispiel zur Berechnung der Anschaffungskosten

Schauen wir uns die Berechnung der Anschaffungskosten an einem Beispiel an:

Die Fresh GmbH, ein Hersteller von Tiefkühlpizzen, plant die Erweiterung ihrer Produktionslinie. Dafür wird eine neue Teigausrollmaschine angeschafft, die den Produktionsprozess automatisieren und beschleunigen soll. Du hast folgende Kosten gegeben:

Kostenart Betrag
Kaufpreis der Teigausrollmaschine 45.000 €
Transport durch eine Spedition 1.200 €
Aufbau durch Fachpersonal 2.000 €
Zollgebühren für die Einfuhr 600 €
Rabatt laut Kaufvertrag – 1.500 €
Nachträglicher Betonboden für sicheren Stand 3.500 €
Wartungsvertrag für ein Jahr 1.000 €
Zinsen für Kredit 800 €
Nun musst du dir zuerst überlegen, welche Kosten überhaupt zu den Anschaffungskosten gehören:
  • Der Rabatt reduziert den Kaufpreis und wird deshalb abgezogen.
  • Die Transport- und Aufbaukosten sowie die Zollgebühren zählen zu den Anschaffungsnebenkosten, weil sie direkt mit dem Erwerb und der Inbetriebnahme der Maschine zu tun haben.
  • Der nachträglich gegossene Betonboden ist notwendig, damit die Maschine vibrationsfrei stehen kann — ohne wäre ein dauerhafter Einsatz nicht mehr möglich. Deshalb zählen die 3.500 € zu den nachträglichen Anschaffungskosten.
  • Die Kosten für den Wartungsvertrag und die Zinsen für die Finanzierung betreffen nicht die Anschaffung selbst, sondern die Instandhaltung bzw. die Zahlung. Sie gehören nicht zu den Anschaffungskosten.
Die Abbildung zeigt, dass sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen sowie zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und nachträglicher Anschaffungskosten zusammensetzen.
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Anschaffungskosten berechnen

Du berechnest die Anschaffungskosten daher folgendermaßen:

45.000 € Kaufpreis
– 1.500 € Rabatt
+ 1.200 € Transport
+ 2.000 € Aufbau
+ 600 € Zoll
+ 3.500 € Betonboden
= 50.800 € Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten betragen also insgesamt 50.800 €.

Steuerlicher Auswirkungen der Anschaffungskosten

Anschaffungskosten wirken sich steuerlich aus, weil sie deinen Gewinn schmälern. Allerdings kannst du diese Kosten nicht auf einmal im Jahr des Kaufs als volle Ausgabe absetzen. Stattdessen musst du die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer des Gegenstandes verteilt abschreiben. Das bedeutet, dass du jedes Jahr nur einen bestimmten Teil der Kosten als Betriebsausgabe geltend machen kannst und so deinen zu versteuernden Gewinn reduzierst.

Lineare Abschreibung

Um also herauszufinden, wie viel Geld du von deinen Anschaffungskosten jährlich geltend machen kannst, brauchst du die Abschreibungsbeträge. Eine gängige Methode dafür ist die lineare Abschreibung. Wie du sie berechnest, zeigen wir dir hier!

Zum Video: Lineare Abschreibung
Zum Video: Lineare Abschreibung

Anschaffungskosten — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Was gehört zu den Anschaffungskosten?
    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die nötig sind, um ein Wirtschaftsgut zu kaufen und es so herzurichten, dass man es im Betrieb nutzen kann. Dazu zählen der Anschaffungspreis (netto) abzüglich Rabatten oder Skonto, Anschaffungsnebenkosten wie Transport, Zoll und Montage sowie nachträgliche Kosten für notwendige Verbesserungen.
  • Was gehört nicht zu den Anschaffungskosten?
    Nicht zu den Anschaffungskosten gehören Ausgaben, die den laufenden Betrieb oder die Finanzierung betreffen statt den Erwerb und die Nutzbarmachung. Dazu zählen Wartungs- und Instandhaltungskosten, Betriebskosten wie Strom oder Reinigung, Zinsen und andere Finanzierungskosten sowie meist Personal- und Verwaltungskosten. Die Mehrwertsteuer zählt nur ausnahmsweise mit.
  • Wie berücksichtigt man Rabatt und Skonto bei den Anschaffungskosten?
    Rabatt und Skonto berücksichtigt man bei den Anschaffungskosten, indem man sie vom Anschaffungspreis abzieht, bevor man Neben- und nachträgliche Kosten dazurechnet. Man rechnet dabei mit Nettobeträgen. Konkret: Bei 10.000 € netto und 2 % Skonto werden zuerst 200 € abgezogen, sodass 9.800 € als Basis bleiben.
  • Wie hängen Anschaffungskosten und Abschreibung zusammen?
    Anschaffungskosten und Abschreibung hängen zusammen, weil die Anschaffungskosten die Grundlage dafür sind, welchen Betrag man über die Nutzungsdauer als Aufwand verteilt ansetzt. Statt den Kauf sofort komplett als Aufwand zu buchen, wird der Wert des Wirtschaftsguts schrittweise abgeschrieben, zum Beispiel bei linearer Abschreibung jedes Jahr mit einem gleich hohen Betrag.

Rechnungswesen verstehen

Anschaffungskosten gehören ins Rechnungswesen und sind wichtig für den Wert von Vermögensgegenständen im Unternehmen. Wer sich mit Rechnungswesen beschäftigt, ordnet Kosten und Erlöse und trennt Ausgaben für den Kauf von laufenden Betriebskosten. Dabei wird klar, wie Werte in der Bilanz entstehen und warum manche Kosten sofort als Aufwand zählen, andere aber über mehrere Jahre verteilt werden. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.

Lernen lohnt sich! Entdecke hier deine Chancen.