Du möchtest wissen, was ein Gewinnvortrag ist, wie du ihn berechnest und wie du ihn verwendest? Das erklären wir dir im Beitrag und in unserem Video !
Inhaltsübersicht
Was ist ein Gewinnvortrag?
Erwirtschaftet dein Unternehmen in einem Geschäftsjahr einen Gewinn, musst du diesen nach bestimmten Kriterien verwenden. Das kann in Form von Dividendenausschüttung, der Bildung von Rücklagen und der Finanzierung weiterer Aufwendungen geschehen. Bleibt nach der Verwendung dennoch ein Restbetrag übrig, sprichst du von einem Gewinnvortrag.
Den nimmst du mit in das nächste Geschäftsjahr und verrechnest ihn dort mit dem Gewinn oder Verlust des nachfolgenden Jahres.
Seine Funktion ist es, absehbare Ausgaben zu finanzieren und potenzielle Verluste aufzufangen. Den Gewinnvortrag kennzeichnest du in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals separat.
Berechnung des Gewinnvortrags
Ziel jedes Unternehmens ist es, einen Gewinn zu erwirtschaften. Daher wird am Ende jedes Geschäftsjahres der Jahresüberschuss aus dem operativen Geschäft ermittelt. Handelt es sich jedoch um einen Verlust, sprichst du von einem Jahresfehlbetrag.
Um von deinem Jahresüberschuss nun einen Gewinnvortrag zu ermitteln, gibt es eine Reihe von Aufwendungen, die du zu finanzieren hast. Das Ganze lässt sich als Schema zusammenfassen:
Wie genau die einzelnen Berechnungen zusammenhängen, erfährst du jetzt Schritt für Schritt:
- Als Erstes musst du deinen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag mit dem Gewinnvortrag aus dem letzten Geschäftsjahr verrechnen. Es kann aber auch sein, dass du im letzten Jahr einen Verlust erwirtschaftet hast. Dann sprichst du von einem Verlustvortrag, den du mit deinen Gewinnen im laufenden Jahr wieder ausgleichen musst.
- Anschließend bildest du Kapital- und Gewinnrücklagen. Sie dienen dazu, potenzielle zukünftige Verluste auszugleichen. Wie viel beiseite gelegt wird, ist entweder gesetzlich oder vertraglich geregelt. Du kannst auch Entnahmen aus deinen Kapital- und Gewinnrücklagen tätigen, solange du einen Verlust damit ausgleichst.
- Aus der Verrechnung mit dem Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr und der Einstellung in Rücklagen, ergibt sich entweder ein Bilanzgewinn
oder Bilanzverlust.
- Liegt ein Bilanzgewinn vor, muss dein Unternehmen weitere Abgaben vornehmen. Dazu zählen:
- das Ausschütten von Dividenden an Anteilseigner deines Unternehmens
- die Einstellung in andere Rücklagen z. B. für geplante Investitionen
-
zusätzliche Aufwendungen z. B. Katastrophenschäden, Kursverluste oder ein verlorener Rechtsstreit
- Bleibt nach Abzug dessen dennoch ein Betrag übrig, hast du einen Gewinnvortrag. Sind die Dividenden und Rücklagen jedoch wertmäßig höher als der Bilanzgewinn, erhältst du einen Verlustvortrag.
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Beispiel Gewinnvortrag
Dein Unternehmen hat dieses Jahr einen Jahresüberschuss von 30.000 € erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr ist noch Gewinnvortrag von 1.000 € übrig, den du auf den Jahresüberschuss addierst. Diesen Betrag gilt es nun zu verteilen:
- In deiner Satzung hast du festgeschrieben, dass bei einem Jahresüberschuss 10 % als Kapitalrücklage eingestellt werden. Daraus ergibt sich ein Betrag von 3.000 €.
- Ebenfalls wurde in der letzten Hauptversammlung festgelegt, dass eine Dividende in Höhe von 20.000 € an deine Aktionäre auszuzahlen ist.
- Aufgrund eines bevorstehenden Rechtsstreites mit einem Lieferanten möchtest du zudem eine Rücklage in Höhe von 6.500 € zurücklegen.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
| Jahresüberschuss | 30.000 € | |
| + | Gewinnvortrag | 1.000 € |
| – | Einstellung Kapitalrücklage | 3.000 € |
| = | Bilanzgewinn | 28.000 € |
| – | Dividende | 20.000 € |
| – | Einstellung andere Rücklagen | 6.500 € |
| = | Gewinnvortrag | 1.500 € |
Damit hast du einen Gewinnvortrag von 1.500 €.
Gewinnvortrag in der Bilanz
Sowohl Gewinn- als auch Verlustvortrag musst du in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals separat angeben. Vor Verwendung des Gewinns wird der Gewinnvortrag bzw. der Verlustvortrag aus dem letzten Geschäftsjahr und der Jahresabschluss aus diesem Jahr in der Bilanz angegeben.
Angenommen, du erwirtschaftest in diesem Geschäftsjahr wieder einen Gewinnvortrag. Dann nimmst du diesen Betrag mit in das nächste Geschäftsjahr und führst ihn dort auf gleiche Weise an.
Wichtig ist, dass du ihn nicht mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr addierst. Grund dafür ist, dass du den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr im Rahmen der Berechnung des Bilanzgewinns bereits verwendest.
Übrigens: Der Gewinnvortrag in einem Geschäftsjahr muss auch in der Buchhaltung in das nächste Jahr vorgetragen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Saldenvorträge, Sachkonten“ und die Gegenbuchung auf das Konto „Gewinnvortrag vor Verwendung“.
Wer muss einen Gewinnvortrag ermitteln?
Welche Unternehmensformen einen Gewinnvortrag berechnen müssen, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegeben. Demnach sind Kapitalgesellschaften angewiesen, einen Gewinnvortrag aufzuführen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Wie viel vom Gewinn ein Unternehmen an die Anteilseigner abzugeben hat, wird bei AGs auf der Hauptversammlung und bei GmbHs auf der Gesellschafterversammlung festgelegt.
Personengesellschaften , wie offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG), müssen keinen Gewinnvortrag erstellen. Sofern es im Gesellschaftervertrag nicht anders geregelt ist, erfolgt bei diesen Unternehmen die vollständige Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.
Auch Einzelunternehmen müssen keinen Gewinnvortrag ermitteln. Der Inhaber eines Einzelunternehmens bringt das gesamte Eigenkapital auf, weshalb er auch alleinigen Anspruch auf den Gewinn hat.
Gewinnverwendungsrechnung
Super! Jetzt weißt du, wie der Gewinnvortrag entsteht und wie du ihn selbst berechnest. Möchtest du genauer erfahren, wie du den Jahresüberschuss in der Gewinnverwendungsrechnung aufteilst? Dann schau dir gleich unser Video dazu an!
Gewinnvortrag — häufigste Fragen
(ausklappen)
Gewinnvortrag — häufigste Fragen
(ausklappen)-
Was sagt ein Bilanzgewinn aus?Der Bilanzgewinn zeigt, welcher Betrag nach Verrechnung mit Vorträgen und nach Einstellungen in Rücklagen im Eigenkapital zur Gewinnverwendung bereitsteht. Aus diesem Bilanzgewinn werden zum Beispiel Dividenden gezahlt oder weitere Rücklagen gebildet. Was danach noch übrig bleibt, wird als Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr übernommen.
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Was ist der Unterschied zwischen Bilanzgewinn und Jahresüberschuss?Der Unterschied zwischen Bilanzgewinn und Jahresüberschuss ist, dass der Jahresüberschuss das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres aus der GuV ist, während der Bilanzgewinn erst nach der Verrechnung mit Gewinn- oder Verlustvortrag und nach Einstellungen in Rücklagen feststeht. Der Bilanzgewinn kann deshalb höher oder niedriger ausfallen.
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Was ist der Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Jahresüberschuss?Der Jahresüberschuss ist der Gewinn, den ein Unternehmen im aktuellen Geschäftsjahr erwirtschaftet. Ein Gewinnvortrag ist dagegen der Restbetrag, der nach der beschlossenen Gewinnverwendung übrig bleibt. Dieser Betrag wird ins nächste Geschäftsjahr übernommen und dort mit dem nächsten Jahresergebnis verrechnet.
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Was ist der Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Gewinnrücklage?Eine Gewinnrücklage ist ein Teil des Gewinns, der im Unternehmen einbehalten und als Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen wird. Der Gewinnvortrag ist dagegen der Betrag, der nach Ausschüttungen und Rücklagenbildung noch übrig bleibt. Der Gewinnvortrag wird ins nächste Geschäftsjahr mitgenommen und dort weiterverrechnet.
Gewinnverwendung verstehen
Der Gewinnvortrag gehört zur Gewinnverwendung und ist ein wichtiger Teil im Rechnungswesen von Kapitalgesellschaften. Wer sich mit der Gewinnverwendung beschäftigt, ordnet Jahresüberschuss, Rücklagen, Ausschüttungen und Vorträge in ein festes Schema ein. So wird klar, wie aus einzelnen Schritten ein Bilanzgewinn oder ein neuer Vortrag entsteht. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.