Das Stichtagsprinzip ist einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Bilanz ist eine Momentaufnahme, deshalb sollen nach dem Stichtagsprinzip die Vermögensverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Stichtag dargestellt werden. Hier erklären wir dir das Stichtagsprinzip anhand einfacher Beispiele.
Inhaltsübersicht
Stichtagsprinzip und Wertaufhellungsprinzip Definitionen und Beispiele
Das Stichtagsprinzip schreibt vor, dass in einer Bilanz die Vermögensverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem sogenannten Stichtag oder auch Bilanzstichtag dargestellt werden müssen. Meistens ist dieser Tag das Ende des Kalenderjahres, also der 31.12. Das muss aber nicht so sein.
Die einzelnen Posten in der Bilanz werden nach unserem Prinzip also an diesem Stichtag bewertet.
Das sogenannte Wertaufhellungsprinzip kommt zum Einsatz, wenn Dinge im alten Jahr passieren, aber erst im nächsten Jahr vor der Bilanzerstellung bekannt werden.
Am besten du merkst dir einfach, dass nach dem Wertaufhellungsprinzip Dinge die,
- vor dem Bilanzstichtag passiert sind,
- aber erst nach dem Bilanzstichtag,
- aber vor dem Bilanzerstellungstag bekannt werden,
noch im alten Jahr berücksichtigt werden müssen.
Wertaufhellende Tatsachen anhand von Beispielen erklärt
Man unterscheidet bei dem Wertaufhellungsprinzip zwischen einer wertaufhellenden und einer wertbegründenden Tatsache.
Lass uns mit der wertaufhellenden Tatsache beginnen. So wird ein Vorgang genannt, der vor dem Bilanzstichtag passiert ist, aber erst nach dem Bilanzstichtag bekannt und vor der Bilanzerstellung miteinbezogen wird. Dieser Vorgang muss noch im alten Jahr berücksichtigt werden.
Ein kurzes Beispiel wird dir sicherlich helfen das Thema besser zu verstehen. Stell dir vor dein Unternehmen hat im Jahr 2017 noch eine Forderung in Höhe von 2000€ gegenüber der Superbrain GmbH in den Büchern stehen. Am 18.12.2017, also vor dem Bilanzstichtag, meldet die Superbrain GmbH Insolvenz an. Dein Unternehmen erfährt davon allerdings erst am 04.01.18.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte wertaufhellende Tatsache, die nach dem Wertaufhellungsprinzip verbucht werden muss. Nach diesem Verfahren muss man dies noch im Jahresabschluss des letzten Jahres, in unserem Fall für 2017 berücksichtigen.
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Wertbegründende Tatsachen am Beispiel erklärt
Die wertbegründenden Tatsachen treten ein, wenn eine Sache erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist und somit auch erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wird. Diese darf in der Bilanz des alten Jahres nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch hier schauen wir uns ein kurzes Beispiel an. Stell dir vor dein Unternehmen hat wieder eine Forderung in Höhe von 2000€ gegenüber der Superbrain GmbH im Jahr 2017 offen. Dieses Mal allerdings meldet die Superbrain GmbH am 18.01.18 Insolvenz an, also nach dem Bilanzstichtag. Dein Unternehmen erfährt davon eine Woche später.
Hierbei handelt es sich folglich um eine wertbegründende Tatsache, da sie erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Du darfst diesen Vorgang also nicht in dem Jahresabschluss von 2017 berücksichtigen.
Jetzt weißt du, was es mit dem Stichtags- und dem Wertaufhellungsprinzip auf sich hat und worauf du bei der Bilanzerstellung achten musst.
Stichtagsprinzip — häufigste Fragen
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Stichtagsprinzip — häufigste Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungstag?Der Bilanzstichtag ist der Zeitpunkt, zu dem die Vermögensverhältnisse in der Bilanz abgebildet und bewertet werden. Der Bilanzerstellungstag ist der Tag, an dem der Jahresabschluss tatsächlich aufgestellt wird. Zwischen beiden Daten kann neue Information bekannt werden, obwohl der Stichtag bereits vorbei ist.
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Muss der Bilanzstichtag immer der 31.12. sein?Der Bilanzstichtag muss nicht immer der 31.12. sein. Entscheidend ist, dass die Bilanz die Vermögensverhältnisse zu einem festgelegten Bilanzstichtag als Momentaufnahme zeigt. Der Bilanzstichtag kann daher auch am Ende eines abweichenden Geschäftsjahres liegen.
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Wann endet der Wertaufhellungszeitraum?Der Wertaufhellungszeitraum endet mit dem Bilanzerstellungstag, also dem Zeitpunkt, bis zu dem der Jahresabschluss erstellt wird. Bis dahin können Informationen berücksichtigt werden, die zwar erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, aber Sachverhalte betreffen, die schon vor dem Bilanzstichtag passiert sind.
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Woran erkennt man, ob eine Tatsache wertaufhellend oder wertbegründend ist?Entscheidend ist, ob der auslösende Vorgang vor oder nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Wertaufhellend ist eine Tatsache, wenn sie vor dem Bilanzstichtag passiert, aber erst danach bekannt wird und noch vor der Bilanzerstellung berücksichtigt wird. Wertbegründend ist sie, wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag eintritt.
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Jahresabschluss verstehen
Das Stichtagsprinzip gehört zu den Grundregeln im Jahresabschluss und prägt die Sicht auf Vermögen und Schulden. Wer sich mit dem Jahresabschluss beschäftigt, ordnet Geschäftsvorfälle einem Stichtag zu und prüft, welche Infos noch in die Bewertung gehören. So erkennst du, welche Ereignisse den Stand am Bilanzstichtag nur klarer machen und welche erst später einen neuen Stand erzeugen. Weitere Videos dazu findest du in unserem Wirtschaftsbereich.